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Streuobstwiesen - Förderprogramm
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Dezernat 2
Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz - E-Mail:
- umwelt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-285
Umwelt, Hannah Wagner 07472 / 165-289
Klimaschutz, Jörg Weber - Telefax:
-
07472 / 165-369
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
2. Stock, Zimmer A 207 und 208
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Streuobstwiesen prägen nachhaltig unsere Kulturlandschaft und
bieten einzigartige Lebensräume. Sie erfüllen zahlreiche wichtige
Funktionen für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Um diese bedeutenden Biotope langfristig zu erhalten, ist es notwendig, regelmäßig Bäume nachzupflanzen.
Am 26.12.1999 verursachte der Orkan „Lothar“ nicht nur erhebliche
Waldschäden, sondern entwurzelte auch zahlreiche Obstbäume auf dem Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar.
Mit diesem Förderprogramm, das aus Mitteln des „Öko-Kontos“ finanziert wird, soll einerseits der Reduzierung der Streuobstwiesen entgegengewirkt werden. Andererseits soll mit der Förderung eine Überalterung der ökologisch wertvollen und landschaftlich schönen Streuobstwiesen und das langsame Aussterben der alten Streuobstsorten verhindert werden. Die Stadt Rottenburg am Neckar setzt sich mit diesem Förderprogramm
besonders für die Erhaltung und Erweiterung von Streuobstwiesen ein.
bieten einzigartige Lebensräume. Sie erfüllen zahlreiche wichtige
Funktionen für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Um diese bedeutenden Biotope langfristig zu erhalten, ist es notwendig, regelmäßig Bäume nachzupflanzen.
Am 26.12.1999 verursachte der Orkan „Lothar“ nicht nur erhebliche
Waldschäden, sondern entwurzelte auch zahlreiche Obstbäume auf dem Gebiet der Stadt Rottenburg am Neckar.
Mit diesem Förderprogramm, das aus Mitteln des „Öko-Kontos“ finanziert wird, soll einerseits der Reduzierung der Streuobstwiesen entgegengewirkt werden. Andererseits soll mit der Förderung eine Überalterung der ökologisch wertvollen und landschaftlich schönen Streuobstwiesen und das langsame Aussterben der alten Streuobstsorten verhindert werden. Die Stadt Rottenburg am Neckar setzt sich mit diesem Förderprogramm
besonders für die Erhaltung und Erweiterung von Streuobstwiesen ein.
Voraussetzungen
- Gefördert werden Ersatz- und Ergänzungspflanzungen auf bestehenden Streuobstwiesen oder anderen geeigneten Flächen auf
„Öko-Kontos“ sind dabei anzuwenden.
- Ersatz- und Ergänzungspflanzungen auf Streuobstwiesen werden
(Stammhöhe mindestens 180 cm) handelt, die untereinander
einen Abstand von mindestens 10 m haben. Die Förderung ist unabhängig von der Baumsorte. Die Stadt Rottenburg am Neckar empfiehlt, vor allem alte Baumsorten zu pflanzen.
- Gefördert wird der Erwerb der Obsthochstämme mit den erforderlichen Stützpfählen einschließlich Bindegarn und Wildschutz.
- Es können bis zu 70 % des Einkaufspreises bezuschusst werden,
- Zuschüsse können nur private Personen erhalten.
- Die Auszahlung erfolgt nach Pflanzung des Baumes gegen Vorlage
Pflanzung des Obstbaumes.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist unter Verwendung des beigefügten Vordrucks und des Einkaufbeleges bei der Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz zu stellen.
Die Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt.
Eine entsprechende Förderung aus Mitteln anderer Herkunft schließt die Förderung nach diesem Programm aus.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Förderprogramm Streuobstwiesen.
Die Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt.
Eine entsprechende Förderung aus Mitteln anderer Herkunft schließt die Förderung nach diesem Programm aus.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Förderprogramm Streuobstwiesen.
Sonstiges
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige
Leistung der Stadt Rottenburg am Neckar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Stadt Rottenburg am Neckar fördert die Pflanzung von Obsthochstämmen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Leistung der Stadt Rottenburg am Neckar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Stadt Rottenburg am Neckar fördert die Pflanzung von Obsthochstämmen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
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