Teilaufhebung des Bebauungsplans "Im Tränkenbach" in Rottenburg am Neckar - Hemmendorf

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 25.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Teilbereich des Bebauungsplans "Im Tränkenbach" in Rottenburg am Neckar-Hemmendorf gem. § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), aufzuheben und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB i. V. § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden. Weiterhin sollen für denselben Teilbereich des Bebauungsplans "Im Tränkenbach" die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg aufgehoben werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der Teilaufhebung des westlichen Teilgebietes werden die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere die Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB berücksichtigt.

Das Plangebiet der Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Im Tränkenbach" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
14.11.2022 - Stadtplanungsamt


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