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Temporäre Vollsperrung zwischen Oberndorf und Poltringen
Artenschutzmaßnahme für den geplanten Straßenausbau
Am Mittwoch, 12. August, sowie an vereinzelten Tagen bis KW 37 kommt es zu einer temporären Vollsperrung der K 6915 zwischen Oberndorf und Poltringen.
In Vorbereitung für die ab September 2026 geplante grundlegende Sanierung einschließlich punktueller, sicherheitsrelevanter Verbesserungen, müssen dort artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Entlang der zu sanierenden Kreisstraße wurde die europaweit besonders geschützte Zauneidechse nachgewiesen. Um diese zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, müssen die Zauneidechsen vor Beginn der Bauarbeiten in ein Ersatzhabitat am Ortseingang von Oberndorf umgesiedelt werden. Das Ersatzhabitat bietet den Zauneidechsen geschützte Lebensbedingungen während der Bauphase. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten werden die Tiere wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum zurückgebracht. Die erste Umsiedlungsphase endete Mitte September 2025. Im Frühjahr 2026 erfolgte die zweite Umsiedlungsphase. Der Baubeginn ist für September 2026 vorgesehen. Da die Abfangungen auf beiden Seiten entlang der gesamten Kreisstraße zwischen Oberndorf und Poltringen durchgeführt werden und sich Personen während der Absammlung auch auf der Kreisstraße befinden, ist aus Gründen des Arbeitsschutzes eine temporäre Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Oberndorf und Poltringen für die einzelnen Tage erforderlich. Für die Abfangung sind im August und September vereinzelte Termine, jeweils von ca. 9 bis 14 Uhr, vorgesehen. Diese sollen voraussichtlich einmal wöchentlich stattfinden, beginnend ab Mittwoch, 12. August. Die weiteren Abfangungstermine können witterungsbedingt erst kurzfristig bekannt gegeben werden. Es erfolgt eine entsprechende Ausschilderung vor Ort.
Die Umleitung erfolgt ab Oberndorf über die K 6938 bis Reusten und anschließend über die L 359 nach Poltringen. Die Umleitung besteht in beiden Fahrtrichtungen. Dem ÖPNV wird das Passieren der Straße ermöglicht, sodass hier mit keinen Einschränkungen zu rechnen ist.
In Vorbereitung für die ab September 2026 geplante grundlegende Sanierung einschließlich punktueller, sicherheitsrelevanter Verbesserungen, müssen dort artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Entlang der zu sanierenden Kreisstraße wurde die europaweit besonders geschützte Zauneidechse nachgewiesen. Um diese zu schützen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten, müssen die Zauneidechsen vor Beginn der Bauarbeiten in ein Ersatzhabitat am Ortseingang von Oberndorf umgesiedelt werden. Das Ersatzhabitat bietet den Zauneidechsen geschützte Lebensbedingungen während der Bauphase. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten werden die Tiere wieder in ihren ursprünglichen Lebensraum zurückgebracht. Die erste Umsiedlungsphase endete Mitte September 2025. Im Frühjahr 2026 erfolgte die zweite Umsiedlungsphase. Der Baubeginn ist für September 2026 vorgesehen. Da die Abfangungen auf beiden Seiten entlang der gesamten Kreisstraße zwischen Oberndorf und Poltringen durchgeführt werden und sich Personen während der Absammlung auch auf der Kreisstraße befinden, ist aus Gründen des Arbeitsschutzes eine temporäre Vollsperrung der Kreisstraße zwischen Oberndorf und Poltringen für die einzelnen Tage erforderlich. Für die Abfangung sind im August und September vereinzelte Termine, jeweils von ca. 9 bis 14 Uhr, vorgesehen. Diese sollen voraussichtlich einmal wöchentlich stattfinden, beginnend ab Mittwoch, 12. August. Die weiteren Abfangungstermine können witterungsbedingt erst kurzfristig bekannt gegeben werden. Es erfolgt eine entsprechende Ausschilderung vor Ort.
Die Umleitung erfolgt ab Oberndorf über die K 6938 bis Reusten und anschließend über die L 359 nach Poltringen. Die Umleitung besteht in beiden Fahrtrichtungen. Dem ÖPNV wird das Passieren der Straße ermöglicht, sodass hier mit keinen Einschränkungen zu rechnen ist.
07.08.2026 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement
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