Unterschriftsbestätigung

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Verfahrensablauf

Beglaubigungen von Unterschriften können für unterzeichnende Schriftstücke vorgenommen werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen und anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachgewiesen wird.

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hierzu gehören u. a. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar.

Kosten

Die Gebühr beträgt 4,00 Euro pro Bestätigung.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

Sichere Kommunikation

Sie können mit dem Bürgerbüro durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.

Bürgerbüro Ergenzingen

Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.

E-Mail:
buergerbuero.ergenzinge...
Tel.:
07472 / 165-750
Zentrale und Bürgerbüro
Fax:
07472 / 165-769

Öffnungszeiten:

Mo.
09:30 – 12:30 Uhr
15:30 – 18:00 Uhr
Di.
09:30 – 12:30 Uhr
Mi.
15:30 – 18:00 Uhr
Do.
09:30 – 12:30 Uhr
Fr.
09:30 – 12:30 Uhr