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Unterschriftsbestätigung
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
- buergerbuero@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-444
- Telefax:
-
07472 / 165-458
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
- Internet:
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zur Online-Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Beglaubigungen von Unterschriften können für unterzeichnende Schriftstücke vorgenommen werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.
Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen und anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachgewiesen wird.
Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hierzu gehören u. a. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar.
Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen und anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachgewiesen wird.
Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hierzu gehören u. a. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar.
Kosten
Die Gebühr beträgt 4,00 Euro pro Bestätigung.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Sichere Kommunikation
Sie können mit dem Bürgerbüro durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.
Bürgerbüro Ergenzingen
Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.
- E-Mail:
- buergerbuero.ergenzinge...
- Tel.:
- 07472 / 165-750
Zentrale und Bürgerbüro
- Fax:
- 07472 / 165-769
Öffnungszeiten:
- Mo.
- 09:30 – 12:30 Uhr
15:30 – 18:00 Uhr - Di.
- 09:30 – 12:30 Uhr
- Mi.
- 15:30 – 18:00 Uhr
- Do.
- 09:30 – 12:30 Uhr
- Fr.
- 09:30 – 12:30 Uhr