Unterschriftsbestätigung

Kontakt


Verfahrensablauf

Beglaubigungen von Unterschriften können für unterzeichnende Schriftstücke vorgenommen werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Unterschriften und Handzeichen dürfen in der Regel nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen und anerkannt werden und die Identität durch Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises nachgewiesen wird.

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hierzu gehören u. a. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen und Grundbuchangelegenheiten. Hier empfiehlt sich die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar.

Kosten

Die Gebühr beträgt 4,00 Euro pro Bestätigung.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen