Unterstützung von Projekten mit Bürgergeld

- eine Erfolgsgeschichte seit 12 Jahren

In der öffentlichen Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses am 01.02.2024 wurde die Dokumentation zum Bürgergeld im Jahr 2023 vorgestellt.

Das Modell geht zurück auf einen Antrag der CDU-Fraktion im Rottenburger Gemeinderat zum Haushaltsplan 2012. Nach intensiven Beratungen stimmte der Gemeinderat schließlich in der Sitzung am 28.02.2012 den Richtlinien zur Unterstützung von Bürgeraktionen einstimmig zu.

Dieses Förderprogramm wurde aufgestellt um Projekte von Bürger*innen und damit deren ehrenamtliches Engagement vor Ort zu unterstützen. Anträge können von allen Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen aus Rottenburg am Neckar gestellt werden. Die Projekte müssen dem Gemeinwohl dienen und solide Rahmenbedingungen (z. B. eine nachvollziehbare Projektplanung) aufweisen.

Anträge für den Bereich der Kernstadt können beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement (buergerengagement@rottenburg.de) gestellt werden und werden anschließend im Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss beraten. Anträge von Initiativen aus den Ortschaften können bei der jeweiligen Ortschaftsverwaltung eingereicht werden und die Bewilligung erfolgt durch den zuständigen Ortschaftsrat. Die maximale Höchstfördersumme beträgt 20.000 Euro pro Projekt.

In den Jahren 2012 bis einschließlich 2023 konnten über 1.000 Bürgeraktionen und -projekte mit Bürgergeld finanziell unterstützt werden: 212 Anträge von Vereinen, Initiativen und sonstigen Gruppierungen aus der Kernstadt und 805 Anträge aus den Ortschaften wurden bewilligt. Das Gesamtvolumen für die Bürgergeldanträge lag in diesen 12 Jahren bei rund 1,115 Mio. Euro für die Kernstadt und 1,449 Mio. Euro für die Ortschaften.

Die Höhe des Bürgergeldtopfs wird jährlich anhand der aktuellen Einwohnerzahl ermittelt und beträgt 5 Euro je Einwohner*in. Außerdem gibt es mittlerweile ein Mindestbudget je Ortschaft von 5.000 Euro. Anhand dieser Berechnung steht im Jahr 2024 Bürgergeld in Höhe von insgesamt 236.540 Euro zur Verfügung.

In der Sitzung am 01.02.2024 wurde auch das unkomplizierte und unbürokratische Antrags- und Bewilligungsverfahren gelobt. Der Antrag auf Unterstützung einer Bürgeraktion und der anschließende Verwendungsnachweis dafür umfasst jeweils nur zwei Seiten.
19.02.2024 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


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