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Veränderungs- und Fortführungsnachweise
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtkämmerei
Abteilung Liegenschaften
Abteilung Liegenschaften, Grundstücksverkehr - E-Mail:
- liegenschaften@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-293
- Telefax:
-
07472 / 165-365
- Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F)
1. Stock, Zimmer F 110
72108 Rottenburg am Neckar
Eingang: Burgsteige
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Stadtkämmerei
- Gehört zu Abteilung:
- Abteilung Liegenschaften
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Eigentumsänderungen an Grundstücken, die mit Grenzänderungen verbunden sind, können erst nach einer amtlichen Vermessung in das Grundbuch eingetragen werden.
Die neuen Grenzen werden nach den Angaben des Grundstückseigentümers entsprechend der vertraglichen Beurkundung festgelegt und abgemarkt.
Veränderungen der Form, der Größe oder der Beschreibung von Grundstücken werden für die Fortführung von Liegenschaftskataster und Grundbuch sowie als Unterlage für die notarielle Beurkundung in einem Veränderungsnachweis (VN) dargestellt. Darin sind im Wesentlichen der alte und neue Bestand einander gegenüber gestellt und die Veränderungen nach Umfang und Anlass erläutert. Der Notar beurkundet die Eigentumsänderungen im Beisein der Grundeigentümer und leitet den Veränderungsnachweis an das Grundbuchamt zur Eintragung weiter. Erst mit dem Grundbucheintrag geht das Eigentum an einem Grundstück bzw. an einer Grundstücksteilfläche auf den neuen Eigentümer über.
Die neuen Grenzen werden nach den Angaben des Grundstückseigentümers entsprechend der vertraglichen Beurkundung festgelegt und abgemarkt.
Veränderungen der Form, der Größe oder der Beschreibung von Grundstücken werden für die Fortführung von Liegenschaftskataster und Grundbuch sowie als Unterlage für die notarielle Beurkundung in einem Veränderungsnachweis (VN) dargestellt. Darin sind im Wesentlichen der alte und neue Bestand einander gegenüber gestellt und die Veränderungen nach Umfang und Anlass erläutert. Der Notar beurkundet die Eigentumsänderungen im Beisein der Grundeigentümer und leitet den Veränderungsnachweis an das Grundbuchamt zur Eintragung weiter. Erst mit dem Grundbucheintrag geht das Eigentum an einem Grundstück bzw. an einer Grundstücksteilfläche auf den neuen Eigentümer über.