Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik / Verkaufsverbot von Pyrotechnik

Im gesamten öffentlichen Raum ist das Zünden bzw. Abbrennen von Pyrotechnik an Silvester verboten.

Dies ist in § 1e) Abs. 2 Corona-Verordnung Baden-Württemberg geregelt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Raketen, Batterien und Böller) erlassen.

Die Landesregierung empfiehlt zudem Feuerwerkskörper und Böller, die bereits in Vorjahren erworben wurden, ebenfalls nicht zu zünden, da diese beschädigt sein können und dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht. Die Krankenhäuser stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie kurz vor ihrer Belastungsgrenze – die zusätzliche Belastung durch feuerwerkstypische Verletzungen sollte daher vermieden werden.

Wie auch in den Vorjahren gilt grundsätzlich, dass das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten ist.
22.12.2020 - Ordnungsamt


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