Vereinsregister - Eintragung des Vereins beantragen

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Beschreibung

Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig.

Dies hat für die im Namen des Vereins handelnden Personen Folgen. Ist der Verein nicht rechtsfähig, haften aus Rechtsgeschäften, die im Namen des nicht rechtsfähigen Vereins mit einer anderen Person abgeschlossen werden, die Handelnden persönlich.

Rechtsfähig wird der Verein erst, wenn Sie ihn in das Vereinsregister eintragen lassen. Für Schulden haftet dann nur der Verein mit seinem Vermögen.

Aufgabe des Registers ist es, wichtige Tatsachen und rechtliche Verhältnisse des Vereins Außenstehenden transparent zu machen, zum Beispiel die Einzelheiten der Vertretungsberechtigung des Vorstandes.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag in öffentlich beglaubigter Form schriftlich oder über einen Notar auch elektronisch.

Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz "eingetragener Verein" (e.V.). Die Eintragung wird im Internet auf den Seiten des Handelsregisters bekannt gemacht.

Hinweis: Auch später müssen Sie bestimmte Vorgänge oder Tatsachen ins Vereinsregister eintragen lassen, beispielsweise wenn

  • sich die Vereinssatzung ändert oder
  • die Mitglieder andere Personen in den Vorstand gewählt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Eintragungsantrag in öffentlich beglaubigter Form (sogenannte Anmeldung zum Vereinsregister)
  • Kopie der Vereinssatzung
  • Kopie der Bestellungsurkunden des Vorstands (Protokoll über die Vorstandswahl)

Hinweis: Je nach dem Inhalt der Satzung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Nehmen Sie rechtzeitig mit der zuständigen Stelle Kontakt auf, um folgende Punkte zu klären:

  • den Entwurf der Satzung
  • das Verfahren im Zusammenhang mit der Eintragung

Frist / Dauer

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Kosten

  • Ersteintragung: EUR 75,00
  • Folgende Eintragungen: EUR 50,00
    Sie müssen diesen Betrag für mehrere Eintragungen nur einmal bezahlen, wenn die Anträge dafür
    • am selben Tag bei der zuständigen Stelle eingehen und
    • denselben Verein betreffen.

Für die Beglaubigung entstehen weitere Kosten.

Hinweis: Vereine müssen nicht in vollem Umfang die Kosten zahlen, wenn sie gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen. Das müssen Sie mit einem Bescheid des zuständigen Finanzamtes nachweisen.

Weitere Informationen zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Sonstiges

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Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 55a (BGB) Elektronisches Vereinsregister
  • § 56 (BGB) Mindestmitgliederzahl des Vereins
  • § 57 (BGB) Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
  • § 58 (BGB) Sollinhalt der Vereinssatzung
  • § 59 (BGB) Anmeldung zur Eintragung
  • § 60 (BGB) Zurückweisung der Anmeldung
  • § 64 (BGB) Inhalt der Vereinsregistereintragung)

Landesjustizkostengesetz

  • § 7 Absatz 2 (LJKG) Gebührenfreiheit

Nr. 13100 der Anlage 1 Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Zuständigkeit

Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen.

Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister wurden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Stuttgart, neben den Amtsgerichten Ulm sowie Freiburg und Mannheim.

Zum 12.01.2015 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Rottenburg zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
Weitere Informationen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

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Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
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BIC: GENODES1AMM