Verkehrsrechtliche Anordnungen

für die Bergstraße 36 sowie den Kreisverkehr in der Ortsmitte

Bergstraße 36

Auf der Länge des Gebäudes 36 wird eingeschränktes Halteverbot angeordnet.

Begründung:

Auf der Höhe des Gebäudes werden Fahrzeuge geparkt. Durch diese Fahrzeuge kommt es immer wieder zur Gefahrensituationen in diesem Bereich, unter anderem mit entgegenkommenden Bussen. Aufgrund der parkenden Fahrzeuge kann die Vorfahrt von Fahrzeugen, die aus der Edelmannstraße kommen, nicht gewährt werden. Die Straße ist in diesem Bereich unübersichtlich, da die Straße einen leichten Rechtsknick macht.

Kreisverkehr Ortsmitte

Für die vier Zufahrtsstraßen Gosbertstraße, Stuttgarter Straße, Auberlinstraße und Utta-Eberstein-Straße zum Kreisverkehr hin wird Tempo 30 angeordnet. Die Verkehrszeichen werden 30 – 50 m vor dem Kreisverkehr aufgestellt.

Begründung:

Die Anordnung von Tempo 30 begründet sich unter anderem aus der durchgeführten Verkehrsschau. Hier wurde eine besondere Gefahrensituation festgestellt. In der Vergangenheit kam es an der genannten Stelle zu einer überdurchschnittlich hohen Anzahl von Verkehrsunfällen. Weiterhin war es für Fußgänger nicht immer möglich die Straße sicher zu überqueren. Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient lediglich als Sofortmaßnahme. Weitere bauliche Schritte am Kreisverkehr sind deshalb trotzdem notwendig.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen gelten mit der Aufstellung der Verkehrszeichen.
28.03.2022 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Ziffer in rotem Kreis