Verunreinigung durch Hundekot

Immer wieder gehen Beschwerden aus der Bevölkerung ein, dass Gehwege, Vorgärten sowie Grün- und Erholungsanlagen, hierunter fallen unter anderem auch Kinderspielplätze, durch Hundekot verunreinigt werden

Aus diesem Grund wird an dieser Stelle wieder einmal darauf hingewiesen, dass der Halter bzw. Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.

Dennoch dort abgelagerter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Dies gilt auch für landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Äcker.

Deshalb unsere Bitte: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen – nutzen Sie Hundekottüten und werfen Sie den Hundekot in den Abfall.

Sie tragen damit zu einem besseren Miteinander bei und werden auch bei Menschen, die keinen Hund besitzen, auf mehr Akzeptanz stoßen.

Danke für Ihr Verständnis.

Ihre Ortsverwaltung
07.10.2021 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


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