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Verwarnungsgeld
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Verkehr / Bußgeld / Vollzugsdienst
Bußgeld - E-Mail:
- bussgeld@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-450
- Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 202
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Verkehr / Bußgeld / Vollzugsdienst
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 35 Euro erheben.
Das Verwarnungsverfahren ist auf einfache und rasche Erledigung ausgerichtet. Es unterliegt deswegen keiner förmlichen, rechtlichen Nachprüfung durch das Gericht.
Weigert sich der Betroffene, die Verwarnung anzunehmen oder das Verwarnungsgeld zu bezahlen, so wird über die Beschuldigung im Bußgeldverfahren entschieden, wobei zusätzliche Gebühren und Auslagen erhoben werden.
Das Verwarnungsverfahren ist auf einfache und rasche Erledigung ausgerichtet. Es unterliegt deswegen keiner förmlichen, rechtlichen Nachprüfung durch das Gericht.
Weigert sich der Betroffene, die Verwarnung anzunehmen oder das Verwarnungsgeld zu bezahlen, so wird über die Beschuldigung im Bußgeldverfahren entschieden, wobei zusätzliche Gebühren und Auslagen erhoben werden.