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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnung und Gewerbe - Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten - E-Mail:
- waffenundgewerbe@rottenburg.deWaffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten
- Telefon:
- 07472 / 165-509
Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten - Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 204
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
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Beschreibung
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich hinsichtlich des erforderlichen Formulars für die "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" an die für Sie zuständige Behörde. Sofern die Behörde kein Formular verlangt, könnten Sie die Anzeige auch formlos erstatten.
Erforderliche Unterlagen
Für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, P2 und pyrotechnische Sätze der Kategorie S2:
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweis: Die Anzeige ist auch erforderlich für Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen der Kateogorien F1, F2, T1, P1 und pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S1.
Frist / Dauer
mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin
Kosten
je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung zum Sprengstoffrecht: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand
Sonstiges
keine