Volksbegehren "Landtag verkleinern" zugelassen

Die Eintragungslisten liegen zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Rottenburg aus.

Das Volksbegehren "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes" wurde am 10. Juni 2024 vom Innenministerium zugelassen. Die Bekanntmachung der Zulassung erfolgte am 12. Juli 2024 im Staatsanzeiger.

Die freie Sammlung mittels Eintragungsblätter begann am 12. August 2024 und endet am 11. Februar 2025, währenddessen startete die amtliche Sammlung in allen Gemeinden am 11. September 2024 und läuft bis zum 10. Dezember 2024.

Die Eintragungslisten liegen zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar aus. Jeder Eintragungsberechtigte darf nur einmal unterschreiben.

Das Volksbegehren muss von mindestens einem Zehntel aller zum letzten Landtag Wahlberechtigten gestellt werden. Dies erfordert derzeit rund 770.000 Unterschriften.
19.09.2024


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert