Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern!" zugelassen

Die Eintragungslisten liegen ab dem 05. Mai 2025 bis zum 04. August 2025 zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Rottenburg aus.

Das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!" über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden" wurde am 6. März 2025 vom Innenministerium zugelassen. Die Bekanntmachung der Zulassung erfolgte am 4. April 2025 im Staatsanzeiger.

Die freie Sammlung mittels Eintragungsblätter beginnt am 5. Mai 2025 und endet am 4. November 2025, die amtliche Sammlung startet in allen Gemeinden ebenfalls am 5. Mai 2025 und läuft bis zum 4. August 2025. Die Eintragungslisten liegen zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar aus. Jeder Eintragungsberechtigte darf nur einmal unterschreiben. Das Volksbegehren muss von mindestens einem Zehntel aller zum letzten Landtag Wahlberechtigten gestellt werden. Dies erfordert derzeit rund 770.000 Unterschriften.
02.05.2025 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert