Vortrag: Wärmewende im Heizungskeller - Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg (EWärmeG)

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Grafik Heizsystem © Zukunft Altbau.

Zum 01. Juli 2015 trat für Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg die Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft.

Daniel Bearzatto, Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen, informiert Sie über die neuen gesetzlichen Vorschriften beim Austausch von Heizungsanlagen und stellt die unterschiedlichen Erfüllungsmöglichkeiten dar.

Daneben werden auch die neuen Fördersätze des BAFA-Förderprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" beleuchtet, welche seit dem 01. April 2015 für solarthermische Anlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel gelten.

Wann: Mittwoch, den 28. November 2018 von 18.30 bis 20.00 Uhr

Wo: Neuer Sitzungssaal C 201, 2. OG, Gebäude C, Eingang über die Burgsteige (barrierefrei)

Eintrittspreis: kostenfrei

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der Volkshochschule Rottenburg am Neckar statt.

Für weitere Informationen zu dieser Veranstaltung wenden Sie sich an den Klimaschutzmanager unter 07472 / 165-289.
06.08.2018 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


Zusätzliche Informationen und Dienste

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