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Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Hauptamt
Allgemeine Verwaltung
Wahlamt - E-Mail:
- wahlen@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 165-466
- Adresse:
- Marktplatz 22 (Gebäude B)
2. Stock, Zimmer B 205
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Hauptamt
- Gehört zu Abteilung:
- Allgemeine Verwaltung
Beschreibung
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie anfordern bei:
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
- dem Bundeswahlleiter und
- den Kreiswahlleitern.
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zugleich als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden Ihnen automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist / Dauer
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.