Wärmewende im Heizungskeller - Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg

Zum 01. Juli 2015 trat für Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg die Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft.

Daniel Bearzatto, Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen, informiert Sie über die neuen gesetzlichen Vorschriften beim Austausch von Heizungsanlagen und stellt die unterschiedlichen Erfüllungsmöglichkeiten dar.
Daneben werden auch die neuen Fördersätze des BAFA-Förderprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" beleuchtet, welche seit dem 01. April 2015 für solarthermische Anlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel gelten.

Wann: Donnerstag, den 01. Dezember 2016 von 18.30 bis 20.00 Uhr
Wo: Neuer Sitzungssaal C 201, 2. OG, Gebäude C, Einagng über die Burgsteige (barrierefrei)

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

Für weitere Informationen zu dieser Veranstaltung wenden Sie sich an den Klimaschutzmanager unter 07472 / 165-289.
17.11.2016 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


Zusätzliche Informationen und Dienste

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