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Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ordnung und Gewerbe - Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten - E-Mail:
- waffenundgewerbe@rottenburg.deWaffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten
- Telefon:
- 07472 / 165-509
Waffen- und Sprengstoff-Angelegenheiten - Telefax:
-
07472 / 165-340
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
2. Stock, Zimmer D 204
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Beschreibung
Mit der Gelben Waffenbesitzkarte können Sportschützen bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition erwerben.
Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Sie dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Reichen Sie dazu bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein:
- die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bedürfnisbescheinigung,
- Ihren Sachkundenachweis,
- den Nachweis der sicheren Aufbewahrung und
- gegebenenfalls erforderliche, weitere Unterlagen.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die Gelbe Waffenbesitzkarte.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Ausweisdokument
- gegebenenfalls positives amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Frist / Dauer
Nach dem Erwerb einer Waffe müssen Sie innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle die Eintragung der Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte beantragen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
- § 14 Absatz 4 in Verbindung mit §§ 4, 5, 6, 7, 8, 10 Waffengesetz (WaffG) (Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)
- § 36 Absatz 3 Waffengesetz (WaffG) (Aufbewahrung von Waffen oder Munition)