Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) beantragen

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Beschreibung

Mit der Gelben Waffenbesitzkarte können Sportschützen bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition erwerben.

Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Sie dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.

Reichen Sie dazu bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein:

  • die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bedürfnisbescheinigung,
  • Ihren Sachkundenachweis,
  • den Nachweis der sicheren Aufbewahrung und
  • gegebenenfalls erforderliche, weitere Unterlagen.

Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die Gelbe Waffenbesitzkarte.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
  • Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
  • Ausweisdokument
  • gegebenenfalls positives amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Frist / Dauer

Nach dem Erwerb einer Waffe müssen Sie innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle die Eintragung der Waffe in die Gelbe Waffenbesitzkarte beantragen.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.



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