Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2018

Neben den Schöffen im Erwachsenenstrafrecht für das Amtsgericht Rottenburg und Landgericht Tübingen werden auch neue Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Zuständigkeit liegt beim Jugendhilfeausschuss des Landkreises Tübingen.

Die Bewerber sollten zu den für Schöffen gesuchten Voraussetzungen außerdem über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Interessenten für das Amt des Jugendschöffen können Ihre Bewerbung bis zum 05.05.2018 bei der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Wahlamt, Marktplatz 22, 72108 Rottenburg am Neckar einreichen. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite der Stadt www.rottenburg.de heruntergeladen oder unter wahlen@rottenburg.de angefordert werden.

Die Bewerbungsfrist für Schöffen im Erwachsenenstrafrecht endete bereits am 16.03.2018.
12.03.2018 - Stadtverwaltung, Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert