Wahlschein beantragen

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Beschreibung

Sie wollen Ihre Stimme für die Stichwahl des Oberbürgermeisters 2024 durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Frist / Dauer

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis: In besonderen Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Online Antrag

Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.

Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über den oben aufgeführten Link aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl haben bereits alle Wahlberechtigten vor der ersten Wahl am 17. März 2024 erhalten.

Der Link für den Online-Wahlscheinantrag wird am Donnerstag, 4. April 2024, um 12.00 Uhr deaktiviert.

Schriftlicher Antrag

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt. Der Wahlschein kann auch per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 beantragt werden. Bei der Beantragung per E-Mail oder Fax müssen Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Für eventuelle Rückfragen ist außerdem die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Persönliche Beantragung

Eine persönliche Beantragung der Unterlagen ist im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar, während der Öffnungszeiten möglich.

Weitere Informationen

Wenn Sie bereits vor dem 17. März 2024 Briefwahl sowohl für die Hauptwahl am 17. März 2024 als auch bereits für die Stichwahl am 7. April 2024 beantragt haben, erhalten Sie automatisch Ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.

Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert

Dienstleistungen