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Wahlschein beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
- buergerbuero@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-444
- Telefax:
-
07472 / 165-458
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
- Internet:
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zur Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Beschreibung
Sie wollen Ihre Stimmen für die Europa- und Kommunalwahl 2024 durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen allerdings frühestens ab Mitte Mai 2024 versendet werden. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von Anfragen bezüglich des Erhalts Ihrer Briefwahlunterlagen ab.
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen allerdings frühestens ab Mitte Mai 2024 versendet werden. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von Anfragen bezüglich des Erhalts Ihrer Briefwahlunterlagen ab.
Frist / Dauer
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonderen Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Hinweis: In besonderen Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Online Antrag
Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.
Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über den oben aufgeführten Link aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024.
Der Link für den Online-Wahlscheinantrag wird am Donnerstag, 6. Juni 2024, um 12.00 Uhr deaktiviert.
Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über den oben aufgeführten Link aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024.
Der Link für den Online-Wahlscheinantrag wird am Donnerstag, 6. Juni 2024, um 12.00 Uhr deaktiviert.
Schriftlicher Antrag
Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt. Der Wahlschein kann auch per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 beantragt werden. Bei der Beantragung per E-Mail oder Fax müssen Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Für eventuelle Rückfragen ist außerdem die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Persönliche Beantragung
Eine persönliche Beantragung der Unterlagen ist im Bürgerbüro, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar, während der Öffnungszeiten möglich.
Weitere Informationen
Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief für die Europawahl, gelber Wahlbrief für die Kommunalwahlen). Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472/165-396.
Rechtsgrundlagen