Waldbrandgefahr: Feuerstellen gesperrt und Feuerverbot im Wald

Das Forstamt ordnet ab sofort ein Verbot für den Umgang mit Feuer in Waldnähe an.

Sperrung der Feuerstellen und Verbot von Feuer im Wald und in Waldnähe im kompletten Landkreis Tübingen: Das Forstamt ordnet ab sofort ein Verbot für den Umgang mit Feuer im Gefahrenbereich an und bittet die Bevölkerung um Unterstützung bei der Waldbrandverhütung.
Bürgerinnen und Bürger müssen beachten, dass im Landkreis Tübingen alle Feuerstellen im und am Wald - bis zu einer Entfernung von 100 m - ab sofort und bis auf Weiteres gesperrt sind. Verboten ist außerdem der Umgang mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im und am Wald. Dies gilt für sämtliche öffentlichen und auch privaten Grillplätze und Feuerstellen im Gefährdungsbereich. Die Regelung gilt grundsätzlich; auch wenn vor Ort kein Hinweisschild installiert ist. Verstöße gegen diese Verfügung können geahndet werden.
Dem Waldbesuch, der in dieser Hitze eine willkommene Abkühlung sein kann, steht damit ausdrücklich nichts im Wege. Statt Grillgut kann auch ein Picknick mitgenommen werden – mit der eindringlichen Bitte, den Müll wieder mit zu nehmen.

Hintergrund:
Dürres Laub, Nadelstreu und abgestorbene Gräser brennen wie Zunder. Mit Blick auf die Wettervorhersagen ist die Waldbrandgefahr auch in den kommenden Tagen sehr hoch. Vor allem lichte Bereiche entlang von Straßen und Wegen sowie Grillstellen oder Waldparkplätzen sind besonders betroffen. Dort können eine achtlos weggeworfene Zigarette, offenes Feuer oder Funkenflug zu verheerenden Folgen führen. Die Forstverwaltung hatte zu den Gefahren im Umgang mit Feuer erst am vergangenen Wochenende informiert und zur Vorsicht gemahnt. Die aktuelle Wetterentwicklung mit Rekordtemperaturen macht nun weitere Schritte erforderlich.
19.07.2022 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgehäufte Holzscheite die brennen