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Was sich bei der Grundsteuer ändert
Stadt Rottenburg nimmt keine generelle Erhöhung vor
Jährlich nimmt die Stadt Rottenburg rund 6,5 Millionen Euro durch die Grundsteuer A und B ein, wobei auf die Grundsteuer B mit rund 6,4 Millionen Euro der Hauptanteil entfällt. Die Grundsteuer A bringt bisher rund 130.000 Euro. An der Gesamtsumme wird sich mit den im November neu vom Gemeinderat festgelegten Hebesätzen im kommenden Jahr nichts ändern. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral umgesetzt werden.
Für die einzelnen Grundstückseigentümer werden sich aufgrund des neuen Landesgrundsteuergesetztes Veränderungen ergeben. So ist künftig nicht nur die Fläche entscheidend, sondern auch der Bodenwert, der jährlich vom Gutachterausschuss ermittelt wird.
Kurz gesagt: Wer ein großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus in teurer Lage besitzt, zahlt künftig deutlich mehr. Günstiger kann es dort werden, wo sich die Grundsteuer auf mehrere Steuerpflichtige verteilt, etwa in Mehrfamilienhäusern und für Gewerbegrundstücke.
In Baden-Württemberg fließt im Gegensatz zu anderen Bundesländern der Gebäudewert nicht mit ein.
Änderungen gibt es außerdem für landwirtschaftliche Anwesen. Dort unterlagen bislang Höfe und Felder der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke). Künftig wird
die Fläche des Wohngebäudes nach Grundsteuer B (Wohngebäude und gewerbliche Flächen) bewertet.
Weil es für die Höfe keine realistische Bodenwertermittlung gibt, werden dort normalerweise
25 Prozent des Bodenwerts des nächstgelegenen Wohngebiets angesetzt.
In Rottenburg gelten ab dem kommenden Jahr folgende Hebesätze
Grundsteuer A = 435 v. H. (bisher 330 v. H.)
Grundsteuer B = 360 v. H. (bisher 400 v.H.)
Berechnet wird die Grundsteuer B aus dem durch das Finanzamt ermittelten Grundstückswert und dem Grundsteuermessbetrag. Die Kommune multipliziert diesen mit ihrem Hebesatz und versendet die zu zahlenden Jahresbescheide für die Steuer.
Ein Einspruch ist nur gegen den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt möglich und muss gegebenenfalls dort erfolgen.
Für die einzelnen Grundstückseigentümer werden sich aufgrund des neuen Landesgrundsteuergesetztes Veränderungen ergeben. So ist künftig nicht nur die Fläche entscheidend, sondern auch der Bodenwert, der jährlich vom Gutachterausschuss ermittelt wird.
Kurz gesagt: Wer ein großes Grundstück mit einem Einfamilienhaus in teurer Lage besitzt, zahlt künftig deutlich mehr. Günstiger kann es dort werden, wo sich die Grundsteuer auf mehrere Steuerpflichtige verteilt, etwa in Mehrfamilienhäusern und für Gewerbegrundstücke.
In Baden-Württemberg fließt im Gegensatz zu anderen Bundesländern der Gebäudewert nicht mit ein.
Änderungen gibt es außerdem für landwirtschaftliche Anwesen. Dort unterlagen bislang Höfe und Felder der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke). Künftig wird
die Fläche des Wohngebäudes nach Grundsteuer B (Wohngebäude und gewerbliche Flächen) bewertet.
Weil es für die Höfe keine realistische Bodenwertermittlung gibt, werden dort normalerweise
25 Prozent des Bodenwerts des nächstgelegenen Wohngebiets angesetzt.
In Rottenburg gelten ab dem kommenden Jahr folgende Hebesätze
Grundsteuer A = 435 v. H. (bisher 330 v. H.)
Grundsteuer B = 360 v. H. (bisher 400 v.H.)
Berechnet wird die Grundsteuer B aus dem durch das Finanzamt ermittelten Grundstückswert und dem Grundsteuermessbetrag. Die Kommune multipliziert diesen mit ihrem Hebesatz und versendet die zu zahlenden Jahresbescheide für die Steuer.
Ein Einspruch ist nur gegen den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt möglich und muss gegebenenfalls dort erfolgen.
18.12.2024 - Stadtkämmerei
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