Wohnbaugebiet "Öchsner II" Ergenzingen

Ausschreibung Reihenhausgrundstück Wohnbaugebiet "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen

Lage
Ergenzingen verfügt über eine hervorragende Verkehrsanbindung via Bahn mit VVS-Anschluss, Autobahn und Bundesstraßen. Der Ort besitzt eine sehr gute öffentliche Infrastruktur. Neben einem Rathaus, Arztpraxen und Kreditinstituten sind zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen in der Ortsmitte und den beiden Gewerbegebieten beheimatet. Viele dieser Firmen bieten bestmögliche, wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Unsere Zukunft liegt in den Händen der Jugend. Ergenzingen wird gerne als Wohnort gewählt, gerade von jungen Familien. Sie finden hier (Ganztages-)Betreuung und Bildung in den beiden örtlichen Kindergärten, in der Grundschule und in der Gemeinschaftsschule. Zur Freizeitgestaltung laden neben der idyllischen Natur zahlreiche Vereine und die beiden Kirchengemeinden mit ihren vielfältigen Angeboten ein.

Größe und Bebauung
In Ergenzingen wurde das Wohnbaugebiet "Öchsner II" realisiert. Die Ausschreibung bezieht sich auf vier Grundstücke Flst. 9321/35 bis 39. Auf den Flurstücken 9321/35, 36,37 und 38 ist eine Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen. Auf dem Flst. 9321/39 sollen die nachzuweisenden Stellplätze errichtet werden. Die Grundstücke sind voll erschlossen und haben eine Gesamtfläche von 1.131 m². Die Grundstücke werden nur gemeinsam abgegeben.

Rahmenbedingungen:
Alle Informationen zum Bebauungsplan „Öchsner II“ finden Sie auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar unter folgendem Link: https://www.rottenburg.de/download.129535.htm.

Die Grundstücke ist für die Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen. Im Wohnbaugebiet Öchsner II besteht eine Anschluss- und Benutzungspflicht an das kalte Nahwärmenetz welches durch die Stadtwerke Rottenburg betrieben wird.

Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt mind. 263,00 EUR/m², zzgl. 20,00 Euro Ökobeitrag pro m². Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die erstmalige Erschließung des Kaufgegenstandes, und zwar der Erschließungsbeitrag und andere Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabegesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen, welche auf den Kaufgegenstand entfallen (Abwasserbeitrag, Ansprüche des Erschließungsträgers, etc.). Ebenfalls enthalten sind die Kosten der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Der Käufer übernimmt sämtliche nach der Ersterschließung anfallenden Erschließungsbeiträge und andere nach der Ersterschließung anfallenden Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabegesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen.

Ferner übernimmt der Käufer sonst anfallenden Kosten bzw. bereits angefallenen Kosten (z. B. Grundstücksanschlusskosten ab Übergabepunkt oder Anschlusspunkt in der öffentlichen Verkehrsfläche sowie Baukostenzuschüsse, Telekommunikationsanschlüsse, Breitband etc.).


Weitere Kosten
Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Käufers.

Bauverpflichtung
Mit der Bebauung ist innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Weitere zwei Jahre später müssen die Gebäude bezugsfertig sein.

Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist ist Montag, 16. Oktober 2023, 12.00 Uhr. Weitere Unterlagen erhalten Sie bei Herrn Udo Haug.

Ansprechpartner
Bei Fragen zur vertraglichen Gestaltung des Kaufvertrags wenden Sie sich an das Liegenschaftsamt der Stadt Rottenburg am Neckar Herrn Udo Haug
Stadtkämmerei - Liegenschaftsamt
udo.haug@rottenburg.de
Tel.: 07472 165-291

Bei Fragen rund um das Thema Baurecht wenden Sie sich an die
Baurechtsbehörde der Stadt Rottenburg am Neckar
baurecht@rottenburg.de
Tel.: 07472 165-226


Zusätzliche Informationen und Dienste

Bagger

Kontakt

Informationen zu den Wohnbaugebieten erhalten Sie für die Grundstücke in der Kernstadt Rottenburg bei der Stadtkämmerei Abteilung Liegenschaften sowie für Grundstücke in den Ortschaften bei der jeweiligen Verwaltungsstelle.
Wenn Sie sich in eine Interessentenliste für künftige Wohnbauplätze eintragen lassen möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Stadtkämmerei Abteilung Liegenschaften und für Grundstücke in den Ortschaften an die jeweilige Verwaltungsstelle.

Vergabe