Wohnberechtigungsschein beantragen

Kontakt


Beschreibung

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.


Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.


Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein könne Sie auch folgendem Flyer entnehmen:


Flyer Wohnberechtigungsschein


    Verfahrensablauf

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

    Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

    Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

    Kosten

    je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

    Rechtsgrundlage

    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):

    • § 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen
    • § 12 Einkommen
    • § 15 Überlassung von Mietwohnraum

    Einkommensteuergesetz (EStG):

    • § 3 Nummer 2 Steuerfreie Einnahmen
    • § 24 b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    • § 32 Absatz 6 Kinder, Freibeträge für Kinder
    Formulare
    Sollten Sie den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein mit Ihren Daten lokal abspeichern wollen, müssen Sie dies tun bevor Sie die Daten eingeben. Ansonsten werden die Daten nicht abgespeichert.
    Das Ausdrucken ist auch ohne die vorherige Speicherung möglich.


    Zusätzliche Informationen und Dienste

    Rathaus

    Dienstleistungen

    Serviceportal Baden- Württemberg

    Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

    Download Acrobat Reader

    Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.

    Bankverbindungen

    Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

    Kreissparkasse Tübingen
    IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
    BIC: SOLADES1TUB

    Volksbank in der Region eG
    IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
    BIC: GENODES1VBH

    Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
    IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
    BIC: GENODES1AMM