Wohnberechtigungsschein beantragen

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Beschreibung

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.


Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.


Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein könne Sie auch folgendem Flyer entnehmen:


Flyer Wohnberechtigungsschein


    Verfahrensablauf

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

    Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

    Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

    Kosten

    je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

    Rechtsgrundlage

    Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG):

    • § 1 Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen
    • § 12 Einkommen
    • § 15 Überlassung von Mietwohnraum

    Einkommensteuergesetz (EStG):

    • § 3 Nummer 2 Steuerfreie Einnahmen
    • § 24 b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    • § 32 Absatz 6 Kinder, Freibeträge für Kinder
    Formulare
    Sollten Sie den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein mit Ihren Daten lokal abspeichern wollen, müssen Sie dies tun bevor Sie die Daten eingeben. Ansonsten werden die Daten nicht abgespeichert.
    Das Ausdrucken ist auch ohne die vorherige Speicherung möglich.


    Zusätzliche Informationen und Dienste

    Rathaus

    Dienstleistungen