Wohngeldreform 2020

Die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar informiert

Am 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Hierdurch wird das Wohngeld an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst und es sollen Haushalte mit geringem Einkommen stärker entlastet werden. Durch die Reform haben zudem grundsätzlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.

Durch die geltende Übergangsregelung erhalten alle Menschen, die aktuell im Wohngeldbezug sind, zeitnah von Amts wegen eine neue Entscheidung auf Basis der bereits gespeicherten Daten unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage. Es wird zudem sichergestellt, dass die Anwendung des neuen Rechtes nicht zu geringerem Wohngeld führt. Ergibt sich durch die Berechnung ein höherer Wohngeldbetrag, wird der Differenzbetrag für den Zeitraum ab Januar 2020 automatisch ausbezahlt.

Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger mit einem über den Jahreswechsel gültigen Bescheid müssen insofern keinen neuen Antrag einreichen, um in den Genuss der Leistungsverbesserungen zu kommen.

Für Rückfragen steht die Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar selbstverständlich zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Wohngeldbehörde lauten: Telefonnummer 07472-165-424, oder per E-Mail: soziales@rottenburg.de
20.12.2019 - Ordnungsamt


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