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Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Landratsamt Tübingen
- E-Mail:
- post@kreis-tuebingen.de
- Telefon:
- 07071/207-0
- Telefax:
-
07071/207-5999
- Adresse:
- Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Adresse speichern (vCard) - Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Postfach 1929
72009 Tübingen - Internet:
-
Landratsamt Tübingen
Beschreibung
Unternehmen und Privatpersonen können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums,
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum,
- Begründung von Miet- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand.
Eine zusätzliche Förderung ist insbesondere möglich bei:
- ab dem Erreichen eines sogenannten Energiesparhauses
- Herstellung von Barrierefreiheit bzw. altersgerechtem Umbau des Mietwohnraums,
- zusätzlichen Maßnahmen zur Gestaltung des Wohnumfeldes sowie zur Stabilisierung und Aufrechterhaltung von Quartiersstrukturen.
Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die zinsverbilligten Darlehen sind zeitlich begrenzt.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten mit niedrigerem Einkommen gebunden (Belegungsbindung) und ist dem Mieter oder der Mieterin während der Bindungsdauer für eine gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete verminderten Kaltmiete zu überlassen (Mietbindung).
Verfahrensablauf
Sie müssen die Förderung bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie dort oder über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank). Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank zur weiteren Bearbeitung zu.
Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben. Die L-Bank hilft Ihnen unter der Telefonnummer 0721/150-3875 oder per E-Mail an mietwohnungsbau@l-bank.de vor allem auch bei Finanzierungsfragen.
Achtung: Mit dem Vorhaben dürfen Sie in der Regel erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Sie können mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen, wenn Ihnen der Eingang des vollständigen und prüffähigen, unterschriebenen Antrags von der zuständigen Stelle bestätigt wurde.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Vordruck 9023 beziehungsweise 9027 auf der Homepage der L-Bank.
Frist / Dauer
Es besteht grundsätzlich keine Antragsfrist.
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Sonstiges
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Rechtsanspruch kann erst durch eine Förderzusage der Bewilligungsstelle (L-Bank) begründet werden.
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM