Zensus 2022

Nach rund 10 Jahren wird wieder ein Zensus durchgeführt.

Mit dem Zensus werden in Deutschland sowohl die amtliche Einwohnerzahl, als auch eine Reihe von Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Gebäude-/Wohnsituation erhoben.

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022.
Alle Angaben, die im Zensus erhoben werden, beziehen sich genau auf dieses Datum.

Zur Durchführung dieser Erhebung wurde eine örtliche Erhebungsstelle bei der Stadt Rottenburg am Neckar eingerichtet.

Was ist der Zensus?

Wer wird befragt?

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister.

In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um Über‐ und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt (ca. 8 % der Gesamteinwohner).

Die zu befragenden Haushalte werden nach einem mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht.

Bürgerinnen und Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig erfasst. Deshalb wird bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt.

In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Wer führt den Zensus durch?

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards. Vor Ort werden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet, die die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen.

Wer führt die Befragung durch?

Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem Fragebogen.

Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Zwei Personen auf einer brücke mit einem Schild in der Hand auf dem "Zensus" steht.Bild vergrößern
Der Zensus in der Stadt Rottenburg - wir sind ihre Ansprechpratner.

In welchem Zeitraum finden die Befragungen statt?

Die Befragungen werden im Zeitraum Mai bis Juli 2022 stattfinden.

Wie laufen die Befragungen ab?

Bei der Haushaltsbefragung nimmt der Erhebungsbeauftragte direkt Kontakt mit dem zu befragenden Haushalt auf.

Der Besuch wird vorab schriftlich angekündigt. Am vereinbarten Termin wird ein kurzes persönliches Interview mit den im Haushalt lebenden Personen geführt. Im Anschluss an das Interview erhalten die Haushalte individuelle Zugangsdaten für einen zweiten Befragungsteil, die Online Befragung.

Wer keine Online-Befragung durchführen möchte, kann diese auch Vorort im persönlichen Gespräch mit dem Erhebungsbeauftragten durchführen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird schriftlich durch das statistische Landesamt durchgeführt.

Was ist die Gebäude- und Wohnungszählung?

Bei der Gebäude‐ und Wohnungszählung (GWZ) werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen.

Die Ergebnisse dienen insbesondere für wohnungspolitische und raumplanerische Maßnahmen als wichtige Entscheidungsgrundlage auf europäischer Ebene, für Bund, Länder und Kommunen.

Die Auskunftserteilung soll vorzugsweise über einen Online-Fragebogen erfolgen.
Sollte eine Onlinemeldung nicht möglich sein, kann man sich beim statistischen Landesamt über alternative Meldewege informieren – die Kontaktdaten finden Sie auf dem Anschreiben.



Zusätzliche Informationen und Dienste

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