Zugang zum Rathaus mit 3G-Nachweis

Regelung gemäß aktueller Corona-Landesverordnung

Entsprechend der aktuellen Corona-Landesverordnung ist ab dem 1. Januar 2022 für den Zugang zu öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein 3G-Nachweis erforderlich. Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher müssen dementsprechend einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen.

Wie gehabt gelten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und das Abstandsgebot (1,5 Meter).

Terminvereinbarungen im Vorfeld (telefonisch oder am einfachsten online) sind vor Rathaus-Besuchen weiterhin notwendig.

Dienstleistungen

Dienstleistungen sollen möglichst per Internet, E-Mail, Telefon oder Post abgewickelt werden.
Es besteht die Möglichkeit beim entsprechenden Amt einen Termin zu vereinbaren:

Bürgerbüro: 07472 165-760

Standesamt: 07472 165-761


E-Mail: ergenzingen@rottenburg.de

Ortschaftsverwaltung Ergenzingen
28.12.2021 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


Zusätzliche Informationen und Dienste