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Zugang zum Rathaus mit 3G-Nachweis
Regelung gemäß aktueller Corona-Landesverordnung
Entsprechend der aktuellen Corona-Landesverordnung ist ab dem 1. Januar 2022 für den Zugang in alle öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein 3G-Nachweis erforderlich. Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher müssen dementsprechend einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen.
Wie gehabt gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und das Abstandsgebot (1,5 Meter).
Terminvereinbarungen im Vorfeld sind vor Rathaus-Besuchen weiterhin notwendig.
Dienstleistungen
Dienstleistungen sollen möglichst per Internet, E-Mail, Telefon oder Post abgewickelt werden.
Es besteht die Möglichkeit während den Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren:
Verwaltungsstelle/Bürgerbüro Ergenzingen: 07472 165-750
Standesamt Ergenzingen: 07472 165-760
E-Mail: ergenzingen@rottenburg.de
Wie gehabt gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und das Abstandsgebot (1,5 Meter).
Terminvereinbarungen im Vorfeld sind vor Rathaus-Besuchen weiterhin notwendig.
Dienstleistungen
Dienstleistungen sollen möglichst per Internet, E-Mail, Telefon oder Post abgewickelt werden.
Es besteht die Möglichkeit während den Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren:
Verwaltungsstelle/Bürgerbüro Ergenzingen: 07472 165-750
Standesamt Ergenzingen: 07472 165-760
E-Mail: ergenzingen@rottenburg.de
28.12.2021 - Verwaltungsstelle Ergenzingen