Zuschuss für Ladesäulen an Wohngebäuden

Ab dem 24.11.2020 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge zur Förderung einer Ladesäule für Wohngebäude gestellt werden.

Der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladestationen für Stellplätze und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind gefördert. Eine Liste mit förderfähigen Ladestationen finden Sie bei der KfW.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter und Vermieter.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Der Antrag muss vor Bestellung der Wallbox gestellt werden.
18.11.2020 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


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