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Sondernutzungen an Straßen (Genehmigungen)
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ortspolizeibehörde / Feuerwehr / Gewerbe / Markt / Sprengstoff / Obdachlose / Sonstiges - E-Mail:
- ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-245
- Telefax:
- 07472 / 165-298
- Öffnungzeiten:
-
- Mo. – Fr.
- 08:00 – 12:00 Uhr
- Do.
- 14:00 – 18:00 Uhr
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
1. Stock, Zimmer D 106
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar
Beschreibung
Öffentliche Straßen können Sie auch anders nutzen, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch).
Zu den genehmigungspflichtigen Sondernutzungen gehört beispielsweise:
- der Verkauf von Waren aller Art
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé
- die Ausübung von Straßenkunst
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen oder Warenautomaten).
Achtung: Sie benötigen keine gesonderte Sondernutzungserlaubnis, wenn
- für die übermäßige Straßenbenutzung eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist oder
- die Benutzung einer Anlage dient, für die eine Baugenehmigung notwendig ist (z.B. Baustelleneinrichtung).
Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren sind in diesem Fall Bestandteil der jeweiligen Genehmigung.
Voraussetzungen
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerschaft durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen,
- das Stadtbild beeinträchtigen.
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt. Sie kann die Erlaubnis mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
-
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan,
- Fotos,
- Skizzen.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Zusätzliche Informationen und Dienste

Gesicherte E-Mail
Sie können mit der Ortspolizeibehörde auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren. Über den ersten Link erhalten Sie weitere Informationen, der zweite führt Sie direkt auf die Eingabemaske.
