Inhalt
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung: Bürgerinformation und öffentliche Auslegung von Plan-Entwürfen
In der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) ist das Aufstellungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches geregelt. Im Rahmen der "Öffentlichkeitsbeteiligung" – auch "Bürgerbeteiligung" genannt – ist für jedermann die Möglichkeit gegeben, seine Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren einzubringen.
In einem sogenannten Regelverfahren ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine
Der Veranstaltungs- oder Auslegungsort wird jeweils in einer amtlichen Bekanntmachung in den Rottenburger Mitteilungen veröffentlicht und als Information auf rottenburg.de bereitgestellt.
In einem sogenannten Regelverfahren ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Sie wird unterteilt in eine
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der häufig öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation durchgeführt werden, und
- eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs für die Dauer von mindestens 30 Tage, die im Rathaus stattfindet.
- In einem vereinfachten oder beschleunigten Verfahren ist lediglich die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erforderlich.
Der Veranstaltungs- oder Auslegungsort wird jeweils in einer amtlichen Bekanntmachung in den Rottenburger Mitteilungen veröffentlicht und als Information auf rottenburg.de bereitgestellt.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Kontakt
- E-Mail:
- stadtplanung@rottenburg.de
- Tel.:
- 07472 / 165-380
Adresse:
Stadtverwaltung
Bauleitplanung
Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard)
- Lage:
- im Stadtplan anzeigen
- Anreise:
- Fahrplanauskunft