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Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Stadtplanungsamt
Service Baurecht - E-Mail:
- baurecht@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-226
- Telefax:
-
07472 / 165-422
- Adresse:
- Obere Gasse 29 (Gebäude D )
Zugang über Obere Gasse
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
- eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder
- eine Wohnung Ihres Mehrfamilienhauses auf Ihr Kind zu übertragen.
Verfahrensablauf
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Bauzeichnung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstab 1 : 100
Sie muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. Alle zu einer Wohnung gehörenden Einzelräume müssen in den Grundrissen mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sein.
Frist / Dauer
keine
Kosten
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG):
- §1 Begriffsbestimmungen
- §2 Arten der Begründung
- §3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
- §4 Formvorschriften
- §5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- §6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
- §7 Grundbuchvorschriften
- §8 Teilung durch den Eigentümer
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM