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Absetzung von Abwassergebühren (Antrag)
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Stadtkämmerei
Abteilung Liegenschaften
Abteilung Liegenschaften, Grundstücksverkehr - E-Mail:
- liegenschaften@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-293
- Telefax:
-
07472 / 165-365
- Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F)
1. Stock, Zimmer F 110
72108 Rottenburg am Neckar
Eingang: Burgsteige
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Stadtkämmerei
- Gehört zu Abteilung:
- Abteilung Liegenschaften
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.
Voraussetzungen
Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers von den Stadtwerken eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum der Stadtwerke Rottenburg am Neckar und werden von ihnen abgelesen.
Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler der Stadtwerke Rottenburg am Neckar erbracht wird.
Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler der Stadtwerke Rottenburg am Neckar erbracht wird.
Erforderliche Unterlagen
Anträge zur Absetzung von Abwassergebühren erhalten Sie im Bürgerbüro.
Bei Fragen zur Absetzung von Abwassergebühren wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkämmerei, Abteilung Liegenschaften, Telefon 07472 / 165-421 oder 07472 / 165-468.
Bei Fragen zur Absetzung von Abwassergebühren wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkämmerei, Abteilung Liegenschaften, Telefon 07472 / 165-421 oder 07472 / 165-468.
Frist / Dauer
Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf von drei Monaten nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Formulare und Merkblätter