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Absonderungsbescheinigung beantragen
Sie sind positiv getestet? Dann können Sie eine Bescheinigung anfordern, die Ihnen die Pflicht zur Isolation über den erforderlichen Zeitraum bestätigt. Durch die Änderung der CoronaVO‐Absonderung werden Bescheinigungen über die Absonderungspflicht (Quarantäne bzw. Isolation) nur noch auf Antrag ausgestellt.
Voraussetzungen
Die antragstellende Person befand sich als
- Positiv getestete Person
Verfahrensablauf
Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Ausstellung der Absonderungsbescheinigung.
Frist / Dauer
Bearbeitungszeit: 5-7 Tage
Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 3 Absonderung von krankheitsverdächtigen und positiv getesteten Personen (Corona‐AbsonderungsVO)
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular "Absonderungsbescheinigung"
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
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Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM