Abwasserbeiträge

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Beschreibung

Der Abwasserbeitragspflicht unterliegen Grundstücke, die bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Die Beitragsschuld entsteht, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann.
Der Beitrag wird durch einen Bescheid festgesetzt.
Die Höhe des Abwasserbeitrags ist abhängig von der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks.
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.
Grundsätzlich ist der Abwasserbeitrag ein einmaliger Beitrag. Wenn dem Grundstück aber zusätzliche Vorteile geboten werden, z. B. Vergrößerung der Grundstücksfläche oder Änderung der baulichen Nutzbarkeit, kann ein weiterer Beitrag erhoben werden.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Abwasserbeitrags ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) und die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rottenburg am Neckar.


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