Abwassergebühren

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Beschreibung

Abwassergebühren werden für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben.
Sie bemessen sich nach der Abwassermenge, die auf dem an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Grundstück anfällt und werden monatlich bzw. jährlich von den Stadtwerken Rottenburg am Neckar GmbH (SWR) berechnet.
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) und die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rottenburg am Neckar.


Zusätzliche Informationen und Dienste

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Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
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BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
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BIC: GENODES1AMM