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Abwassergebühren
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtkämmerei
Abteilung Liegenschaften
Abteilung Liegenschaften, Grundstücksverkehr - E-Mail:
- liegenschaften@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-293
- Telefax:
-
07472 / 165-365
- Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F)
1. Stock, Zimmer F 110
72108 Rottenburg am Neckar
Eingang: Burgsteige
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Stadtkämmerei
- Gehört zu Abteilung:
- Abteilung Liegenschaften
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Abwassergebühren werden für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben.
Sie bemessen sich nach der Abwassermenge, die auf dem an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Grundstück anfällt und werden monatlich bzw. jährlich von den Stadtwerken Rottenburg am Neckar GmbH (SWR) berechnet.
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) und die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rottenburg am Neckar.
Sie bemessen sich nach der Abwassermenge, die auf dem an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Grundstück anfällt und werden monatlich bzw. jährlich von den Stadtwerken Rottenburg am Neckar GmbH (SWR) berechnet.
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) und die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rottenburg am Neckar.
Rechtsgrundlage