Abwassergebühren

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Beschreibung

Abwassergebühren werden für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen erhoben.
Sie bemessen sich nach der Abwassermenge, die auf dem an den öffentlichen Kanal angeschlossenen Grundstück anfällt und werden monatlich bzw. jährlich von den Stadtwerken Rottenburg am Neckar GmbH (SWR) berechnet.
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg (KAG) und die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rottenburg am Neckar.


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