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Altstadtsatzung und Stadtbildpflege
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtplanungsamt
Stadtplanung - E-Mail:
- stadtplanung@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-380
- Telefax:
-
07472 / 165-302
- Adresse:
- Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 2
- Gehört zu Amt:
- Stadtplanungsamt
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Die Rottenburger Altstadt ist von Kriegszerstörungen und späteren Eingriffen weitgehend verschont geblieben. Die heutige Altstadt erfuhr ihre dominierende Prägung durch das Barock. Daneben haben sich zum einen aber auch Gebäude und Gebäudeteile sowie städtebauliche Räume aus früherer Zeit erhalten und zum anderen bedeutsame baugeschichtliche und bauliche Veränderungen in der Folgezeit vollzogen, die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder historischer Bedeutung sind.
Soweit diese gebaute Umwelt dazu beiträgt, die Identität des heutigen Altstadtbildes als Abbild der baugeschichtlichen Entwicklung Rottenburgs zu prägen, soll die Altstadtsatzung die Chance wahren, das historische Stadtbild und Straßenbild eines zusammenhängenden Altstadtgefüges für die Zukunft beizubehalten. Der Verantwortung für das Gemeinwesen entspricht daher auch die Pflicht, darauf bedacht zu sein, das charakteristische Erscheinungsbild dieser Stadt so zu erhalten, zu entwickeln und zu gestalten, dass Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung keinen Gegensatz zum attraktiven Leben (Einkaufen, Wohnen und Arbeiten) beinhalten.
Um diese Ziele zu erreichen, ist jedoch die Mitwirkung und das Bewusstsein aller Bürger für „ihre Stadt“ notwendig, indem sie
Es genügt jedoch nicht, nur einzelne wertvolle bauliche Besonderheiten zu schützen. Ausgehend vom Schutz, der Pflege der Einzelheiten muss auf das Altstadtbild in seiner Gesamtheit Wert gelegt werden.
Das sind:
Gemeinderat und Stadtverwaltung sind in diesem Zusammenhang der Überzeugung, dass diese Vorschriften keine Einengung, sondern eher die Ermöglichung eines größeren Gestaltungsspielraumes
bedeuten. Die Satzung zeigt die Bandbreite der gestalterischen
Möglichkeiten auf und soll dazu beitragen, Sicherheit sowohl in der Behandlung der alten Substanz als auch in der Anwendung der
heutigen architektonischen und konstruktiven Mittel zu erreichen, um dem besonderen Charakter und dem Bild der Altstadt gerecht zu werden.
Soweit diese gebaute Umwelt dazu beiträgt, die Identität des heutigen Altstadtbildes als Abbild der baugeschichtlichen Entwicklung Rottenburgs zu prägen, soll die Altstadtsatzung die Chance wahren, das historische Stadtbild und Straßenbild eines zusammenhängenden Altstadtgefüges für die Zukunft beizubehalten. Der Verantwortung für das Gemeinwesen entspricht daher auch die Pflicht, darauf bedacht zu sein, das charakteristische Erscheinungsbild dieser Stadt so zu erhalten, zu entwickeln und zu gestalten, dass Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung keinen Gegensatz zum attraktiven Leben (Einkaufen, Wohnen und Arbeiten) beinhalten.
Um diese Ziele zu erreichen, ist jedoch die Mitwirkung und das Bewusstsein aller Bürger für „ihre Stadt“ notwendig, indem sie
- die baulichen Vorhaben rechtzeitig mitteilen,
- die Beratung aufsuchen,
- gegenüber den Anregungen der Beratung, die auf der Satzung aufbauen wird, Aufgeschlossenheit zeigen.
Es genügt jedoch nicht, nur einzelne wertvolle bauliche Besonderheiten zu schützen. Ausgehend vom Schutz, der Pflege der Einzelheiten muss auf das Altstadtbild in seiner Gesamtheit Wert gelegt werden.
Das sind:
- Straßenzüge
- Plätze
- Häusergruppen
- Einzelhäuser
- Details
Gemeinderat und Stadtverwaltung sind in diesem Zusammenhang der Überzeugung, dass diese Vorschriften keine Einengung, sondern eher die Ermöglichung eines größeren Gestaltungsspielraumes
bedeuten. Die Satzung zeigt die Bandbreite der gestalterischen
Möglichkeiten auf und soll dazu beitragen, Sicherheit sowohl in der Behandlung der alten Substanz als auch in der Anwendung der
heutigen architektonischen und konstruktiven Mittel zu erreichen, um dem besonderen Charakter und dem Bild der Altstadt gerecht zu werden.
Die Zuschussrichtlinie sowie sowie die Anträge für Gestaltungsmaßnahmen bei Instandsetzungen und Neubauten können über folgenden Link heruntergeladen werden. Für die Gestaltungsmaßnahmen sind die Formulare unter Förderbereich 3 "Gestalten" maßgeblich.
Die Altstadtsatzung kann im Wortlaut über folgenden Link als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
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Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM