Altstadtsatzung und Stadtbildpflege

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Beschreibung

Die Rottenburger Altstadt ist von Kriegszerstörungen und späteren Eingriffen weitgehend verschont geblieben. Die heutige Altstadt erfuhr ihre dominierende Prägung durch das Barock. Daneben haben sich zum einen aber auch Gebäude und Gebäudeteile sowie städtebauliche Räume aus früherer Zeit erhalten und zum anderen bedeutsame baugeschichtliche und bauliche Veränderungen in der Folgezeit vollzogen, die von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder historischer Bedeutung sind.

Soweit diese gebaute Umwelt dazu beiträgt, die Identität des heutigen Altstadtbildes als Abbild der baugeschichtlichen Entwicklung Rottenburgs zu prägen, soll die Altstadtsatzung die Chance wahren, das historische Stadtbild und Straßenbild eines zusammenhängenden Altstadtgefüges für die Zukunft beizubehalten. Der Verantwortung für das Gemeinwesen entspricht daher auch die Pflicht, darauf bedacht zu sein, das charakteristische Erscheinungsbild dieser Stadt so zu erhalten, zu entwickeln und zu gestalten, dass Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung keinen Gegensatz zum attraktiven Leben (Einkaufen, Wohnen und Arbeiten) beinhalten.

Um diese Ziele zu erreichen, ist jedoch die Mitwirkung und das Bewusstsein aller Bürger für „ihre Stadt“ notwendig, indem sie
  • die baulichen Vorhaben rechtzeitig mitteilen,
  • die Beratung aufsuchen,
  • gegenüber den Anregungen der Beratung, die auf der Satzung aufbauen wird, Aufgeschlossenheit zeigen.

Es genügt jedoch nicht, nur einzelne wertvolle bauliche Besonderheiten zu schützen. Ausgehend vom Schutz, der Pflege der Einzelheiten muss auf das Altstadtbild in seiner Gesamtheit Wert gelegt werden.
Das sind:
  • Straßenzüge
  • Plätze
  • Häusergruppen
  • Einzelhäuser
  • Details

Gemeinderat und Stadtverwaltung sind in diesem Zusammenhang der Überzeugung, dass diese Vorschriften keine Einengung, sondern eher die Ermöglichung eines größeren Gestaltungsspielraumes
bedeuten. Die Satzung zeigt die Bandbreite der gestalterischen
Möglichkeiten auf und soll dazu beitragen, Sicherheit sowohl in der Behandlung der alten Substanz als auch in der Anwendung der
heutigen architektonischen und konstruktiven Mittel zu erreichen, um dem besonderen Charakter und dem Bild der Altstadt gerecht zu werden.
Die Zuschussrichtlinie sowie sowie die Anträge für Gestaltungsmaßnahmen bei Instandsetzungen und Neubauten können über folgenden Link heruntergeladen werden. Für die Gestaltungsmaßnahmen sind die Formulare unter Förderbereich 3 "Gestalten" maßgeblich.
Die Altstadtsatzung kann im Wortlaut über folgenden Link als pdf-Datei heruntergeladen werden.


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