Arbeitslosengeld beantragen

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Verfahrensablauf

Arbeitslosengeld können Sie online oder persönlich beantragen. 

  • Um den Antrag online zu stellen, rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf und klicken Sie dort auf die Kachel "Arbeitslosengeld beantragen". 
    • Beachten Sie, dass auch in diesem Fall eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich ist, um Arbeitslosengeld erhalten zu können.
  • Um den Antrag persönlich zu stellen, setzen Sie sich mit Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Sie erhalten das Antragsformular und gegebenenfalls weitere Unterlagen (sogenannte „Zusatzblätter“) in der Regel bei der persönlichen Arbeitslosmeldung. 
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen sofern ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
  • Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld vermerkt sind. Den Bescheid können Sie auch online erhalten, wenn Sie die entsprechende Benachrichtigungsoption in Ihrem Online-Profil auswählen.
  • Das Arbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann auf Antrag von diesem Grundsatz abgewichen werden. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach.  
  • In Ausnahmefällen können Sie sich das Arbeitslosengeld per Scheck auszahlen lassen. Die per Post zugesandte "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
  • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)

Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: 

  • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)
  • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
  • Kündigungsschreiben
  • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen
     

Frist / Dauer

Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn Sie keine andere Erklärung abgeben. Sie vermeiden Nachteile, wenn 

  • Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden,
  • Sie sich fristgerecht arbeitsuchend melden und
  • unverzüglich Änderungen mitteilen, die sich nach der Antragstellung in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben

Kosten

Keine

Sonstiges

Bitte informieren Sie sich auch zu diesen Themen: 

  • Arbeitsuchend melden 
  • Persönliche Arbeitslosmeldung
  • Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit
Elektronische Antragstellung


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM