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Aufenthaltsbescheinigung
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
- buergerbuero@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-444
- Telefax:
-
07472 / 165-458
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
-
Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Beschreibung
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie zur Vorlage beim Standesamt, wenn Sie heiraten möchten. Ausländische Mitbürger*innen benötigen diese auch zur Beantragung eines neuen Passes beim Konsulat.
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder schriftlich beantragt werden. In diesem Fall benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei schriftlicher Beantragung muss dieser in Kopie beigelegt werden.
Kosten
Die Gebühr für die Aufenthaltsbescheinigung beträgt 4,00 Euro.
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Bürgerbüro Ergenzingen
Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.
- E-Mail:
- buergerbuero.ergenzinge...
- Tel.:
- 07472 / 165-444
- Fax:
- 07472 / 165-769
Öffnungszeiten:
- Mo.
- 09:30 – 12:00 Uhr
- Di.
- 09:30 – 12:00 Uhr
- Mi.
- 15:30 – 18:00 Uhr
- Do.
- 09:30 – 12:00 Uhr
- Fr.
- 09:30 – 12:00 Uhr