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Aufenthaltsbescheinigung
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
- buergerbuero@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-444
- Telefax:
-
07472 / 165-458
- Adresse:
- Marktplatz 18 (Gebäude A)
Foyer, Zimmer A 002
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungzeiten:
Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
- Internet:
-
zur Online-Terminvereinbarung
Beschreibung
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie zur Vorlage beim Standesamt, wenn Sie heiraten möchten. Ausländische Mitbürger*innen benötigen diese auch zur Beantragung eines neuen Passes beim Konsulat.
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder schriftlich beantragt werden. In diesem Fall benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei schriftlicher Beantragung muss dieser in Kopie beigelegt werden.
Kosten
Die Gebühr für die Aufenthaltsbescheinigung beträgt 4,00 Euro.