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Leichenpass
Die Stadt Rottenburg am Neckar hat einen Standesamtsbezirk: Standesamt Rottenburg am Neckar mit einer Außenstelle in Ergenzingen. Das Standesamt Rottenburg am Neckar sowie die Außenstelle Ergenzingen ist zuständig für die Kernstadt und die Stadteile Bad Niedernau, Baisingen, Bieringen, Dettingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Kiebingen, Obernau, Oberndorf, Schwalldorf, Seebronn, Weiler, Wendelsheim und Wurmlingen.
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Standesamt Rottenburg - E-Mail:
- standesamt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-242
- Telefax:
-
07472 / 165-298
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
1. Stock, Zimmer D 124 und D 125
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.- Internet:
-
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Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Standesamt Rottenburg - Außenstelle Ergenzingen - E-Mail:
- standesamt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-760
- Telefax:
-
07472 / 165-769
- Adresse:
- Ergenzingen
Gäustraße 8
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
- Öffnungszeiten:
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Frist / Dauer
keine
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Landesportal service-bw
Weitere Informationen zum Sterbefall finden Sie auf den Seiten des Landesportals service-bw.