Leichenpass

Die Stadt Rottenburg am Neckar hat einen Standesamtsbezirk: Standesamt Rottenburg am Neckar mit einer Außenstelle in Ergenzingen. Das Standesamt Rottenburg am Neckar sowie die Außenstelle Ergenzingen ist zuständig für die Kernstadt und die Stadteile Bad Niedernau, Baisingen, Bieringen, Dettingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Kiebingen, Obernau, Oberndorf, Schwalldorf, Seebronn, Weiler, Wendelsheim und Wurmlingen.

Kontakt


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Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Frist / Dauer

keine

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Sonstiges

keine

Landesportal service-bw
Weitere Informationen zum Sterbefall finden Sie auf den Seiten des Landesportals service-bw.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen