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Bebauungsplan "Freiflächen-PV Hofgut Martinsberg" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Freiflächen-PV Hofgut Martinsberg" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg, aufzustellen. Außerdem wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Rottenburg das Ziel, das Planungsrecht für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Freiflächen-PV Hofgut Martinsberg" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Freiflächen-PV Hofgut Martinsberg" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die frühzeitige öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Diese wird in der Zeit von Montag, dem 08.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.08.2024 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan mit Textteil, die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 22.08.2024 digital bereitgestellt.
Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von
Montag, dem 08.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.08.2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:
Per Post:
Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
Per Fax: 07472/165-302
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Diese wird in der Zeit von Montag, dem 08.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.08.2024 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan mit Textteil, die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 22.08.2024 digital bereitgestellt.
Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von
Montag, dem 08.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.08.2024
- Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Wirkfaktoren des Vorhabens, Habitatstrukturen, Ergebnisse der Relevanzprüfung zu Fledermausarten, Vogelarten, Reptilien, Haselmaus, weitere Arten)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Vogelarten, artenschutzrechtliche Bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände)
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:
Per Post:
Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
Per Fax: 07472/165-302
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Auslegungsunterlagen
08.07.2024 - Stadtplanungsamt
Zusätzliche Informationen und Dienste
