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Bundestagswahl
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 statt. Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich 2029 statt.
Der 21. Deutsche Bundestag wurde zuletzt am 23. Februar 2025 neu gewählt. In der Legislaturperiode 2025 bis 2029 gehören dem Bundestag 630 Parlamentarierinnen und Parlamentarier an.
Die Wahlbeteiligung 2025 lag mit 82,5 Prozent höher als bei der Bundestagswahl 2021 (76,4 Prozent).
Der Bundestag wird alle 4 Jahre neu gewählt.
Es wird in personalisierter Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt. Jeder Wähler / jede Wählerin hat zwei Stimmen: die erste Stimme für den Direktkandidaten / die Direktkandidatin im Wahlkreis, die zweite Stimme für eine Partei und deren Landesliste.
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht wählen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Die Wahlbeteiligung 2025 lag mit 82,5 Prozent höher als bei der Bundestagswahl 2021 (76,4 Prozent).
Der Bundestag wird alle 4 Jahre neu gewählt.
Es wird in personalisierter Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt. Jeder Wähler / jede Wählerin hat zwei Stimmen: die erste Stimme für den Direktkandidaten / die Direktkandidatin im Wahlkreis, die zweite Stimme für eine Partei und deren Landesliste.
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht wählen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Dienstleistungen
Weitere Informationen
- bundestagswahl-bw.de - Landeszentrale für politische Bildung
Landeszentrale für politische Bildung - Bundeswahlleiter
- Deutscher Bundestag
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
Wahlergebnis Bundestagswahl 2025
- Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis in Rottenburg am Neckar
Rechenzentrum - Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis im Wahlkreis 290 Tübingen
Rechenzentrum - Bundestagswahl 2025 - Wahlergebnis in Baden-Württemberg - Gewählte Wahlkreisbewerber/-innen und Landeslistenbewerber/-innen
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Wahlergebnis Bundestagswahl 2021
- Bundestagswahl 2021 - Wahlergebnis in Rottenburg am Neckar
Rechenzentrum - Bundestagswahl 2021 - Wahlergebnis im Wahlkreis 290 Tübingen
Rechenzentrum - Bundestagswahl 2021 - Wahlergebnis in Baden-Württemberg - Gewählte Wahlkreisbewerber/-innen und Landeslistenbewerber/-innen
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg - Bundestagswahl 2021 - Sitzverteilung nach Bundesländern
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Wahlergebnis Bundestagswahl 2017
Zusätzliche Informationen und Dienste
