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Ehenamen bestimmen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Standesamt Rottenburg - E-Mail:
- standesamt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-242
- Telefax:
-
07472 / 165-298
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
1. Stock, Zimmer D 124 und D 125
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
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- und nach Vereinbarung.
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Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Ordnungsamt
Bürgerservice
Standesamt Rottenburg - Außenstelle Ergenzingen - E-Mail:
- standesamt@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-242
- Telefax:
-
07472 / 165-298
- Adresse:
- Ergenzingen, Rottenburg am Neckar
Gäustraße 8
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Ordnungsamt
- Gehört zu Abteilung:
- Bürgerservice
Beschreibung
Als Ehepaar können Sie
- Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
- einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Gegenüber dem Standesamt können die Ehegatten zum Ehenamen bestimmen:
- den Geburtsnamen eines Ehegatten
- den zum Zeitpunkt der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten oder
- einen aus Ihren beiden Namen gebildeten Doppelnamen. In diesem Fall werden die für den Doppelnamen herangezogenen Namen durch einen Bindestrich verbunden, es sei denn, Sie bestimmen, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden. Besteht der Namen, der allein oder als einer der Namen eines Doppelnamens zum Ehenamen bestimmt werden soll, aus mehreren Namen, so gilt zusätzlich: anstelle des gesamten Namens können auch nur einer oder einige der Namen, aus denen der Name besteht, zum Ehenamen bestimmt werden. Im Falle bestehender Doppel- und Mehrfachnamen sowie bei Ehenamen mit Begleitnamen, kann nur einer der Namen, aus denen der jeweilige Name besteht, für die Neubildung des Ehedoppelnamens herangezogen werden.
Verfahrensablauf
Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.
Die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens müssen beide Ehegatten persönlich erklären. Sie müssen diese Erklärung beim Standesamt oder bei einem Notar öffentlich beglaubigen oder beurkunden lassen. Das Standesamt leitet Ihre Erklärung gegebenenfalls an das für die die Entgegennahme zuständige Standeamt weiter. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.
Ausländische Eheschließende haben auch die Möglichkeit, das Namensrecht ihres Heimatstaates zu wählen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Namensänderung nach der Eheschließung: Eheurkunde, sofern das Register nicht bei dem Standesamt geführt wird, bei dem die Erklärung abgegeben wird
Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.
Frist / Dauer
keine
Kosten
- für die Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: EUR 40,00
- Namenserklärungen, die bei der Eheschließung abgegeben werden: gebührenfrei
Sonstiges
Auf die Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Justiz zum Namensrecht wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 1355 Ehename
- § 1355a Begleitname
- § 1355b Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
- § 1616 Geburtsname des Kindes bei Eltern mit Ehenamen
- § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
- § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG):
- Art. 10 Name
- §41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO):
- §5 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
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