Eheschließung anmelden

Das online-Formular sollte max. sechs Monate vor dem Trautermin ausgefüllt werden, da die Anmeldung zur Eheschließung nur sechs Monate lang gültig ist.

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Beschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Derzeit wird der Onlinedienst (Vor-)Anmeldung der Eheschließung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen diesen Onlinedienst nutzen:

Die Online-Anmeldung der Eheschließung steht nur folgenden Personen zur Verfügung:

  • Sie müssen beide volljährig sein.
  • Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie verfügen beide über keine weitere Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen.
  • Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet.
  • Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden.

Bei der Online-Voranmeldung der Eheschließung (mit Auslandsbeteiligung oder Vorehe):

Sie müssen für die Voranmeldung der Eheschließung nicht volljährig sein. Bitte beachten Sie, dass Sie beide zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein müssen.

Voraussetzungen

Die Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten erfordert meist mehr Unterlagen und Informationen. In diesen Fällen wird sich das Standesamt nach Ausfüllen des online-Formulars bei Ihnen melden.

Bei Fragen können Sie sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch oder jederzeit per E-Mail an das Standesamt wenden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.



  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer /Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.

  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.



Durch das Ausfüllen des online-Formulars, kann die Dauer des Termins zur Anmeldung der Eheschließung verkürzt werden, da das Standesamt bereits eine Vorprüfung durchführen kann: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/687612c5656d87619ed291c4

Erforderliche Unterlagen

Durch das Ausfüllen des oben genannten Formulars, kann der erforderliche Datenabruf (Geburtsdaten, usw.) direkt beim Standesamt erfolgen. Dadurch kann die Vorlage von Dokumenten teilweise entfallen.

Die Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten erfordert meist mehr Unterlagen und Informationen. In diesen Fällen wird sich das Standesamt nach Ausfüllen des Formulars bei Ihnen melden.

Frist / Dauer

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 65,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 110,00 EUR; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 EUR
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: 45,00 EUR
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: 110,00 EUR
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: 45,00 EUR

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Sonstiges

Die Trauung selbst kann auch von den Ortsvorsteher*innen der Ortsteile vorgenommen werden. Hierfür kann direkt in den Ortschaftsverwaltung nachgefragt werden.

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz (PStG):

  • § 11 Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt
  • § 12 Anmeldung der Eheschließung
  • § 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • § 28 Anmeldung
  • § 29 Eheschließung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1303 Ehemündigkeit
  • § 1304 Geschäftsunfähigkeit
  • § 1306 Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • § 1307 Verwandtschaft

Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)



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